Baustellenlärm in Heilbronn: Was Anwohner wissen müssen

Bauprojekte in der Nachbarschaft können für Heilbronner Anwohner zu einer echten Belastungsprobe werden. Doch nicht jede Lärmbelästigung ist rechtswidrig, und nicht jede Störung muss hingenommen werden. Immobilienbesitzer sollten ihre Möglichkeiten kennen und wissen, wie sie bei anhaltenden Lärmbelästigungen vorgehen können.

Welche Bauarbeiten sind erlaubt?

Generell sind genehmigte Bauarbeiten innerhalb der gesetzlich festgelegten Arbeitszeiten zulässig. In Heilbronner Wohngebieten gelten üblicherweise Ruhezeiten von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens an Werktagen sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Während dieser Zeiten sind lärmintensive Tätigkeiten untersagt.

Ab wann wird Baustellenlärm unzumutbar?

Eine unzumutbare Situation kann entstehen, wenn die Lärmentwicklung über einen längeren Zeitraum deutlich über dem ortsüblichen Niveau in Heilbronn liegt oder gesetzliche Grenzwerte überschritten werden. Dies trifft insbesondere zu bei nächtlichen Ruhestörungen, kontinuierlichen Lärmquellen oder gesundheitsgefährdenden Belastungen.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Immobilienbesitzer?

Als erstes empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Bauherrn oder der zuständigen Baufirma. Bleibt dies erfolglos, kann das Heilbronner Ordnungsamt kontaktiert werden. In besonders gravierenden Fällen könnte auch eine Unterlassungsklage in Erwägung gezogen werden.

Fazit

Baustellenlärm ist Teil des Stadtlebens in Heilbronn – allerdings nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. Immobilienbesitzer sollten ihre Rechte kennen, aber auch auf ein konstruktives Miteinander setzen. Frühzeitige Kommunikation kann viele Konflikte im Keim ersticken.

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